Vermieten
SIE MÖCHTEN IHRE IMMOBILIE ODER GEWERBE GERNE VERMIETEN ODER VERPACHTEN?
Profitieren Sie von unserer Expertise Ihre Immobilie in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz oder Umgebung zu vermieten oder langfristig rentabel zu verpachten? Bereichern Sie sich an unserem Know-how: von Marktmietanalysen bis hin zur Objekt-Übergaben sowie unserer exzellenten und individuellen Beratung bzw. Betreuung. Gemeinsam werden wir ein Ziel verfolgen, nämlich einen solventen und guten Mieter zu finden. Egal ob privat oder gewerbliche Mieter, ob ein Mehrfamilienhaus, WEG, mehreren Wohnungen oder Wohnanlagen oder sogar Gewerbe, mit uns ist Ihre Immobilie in besten Händen.
Vergeuden Sie keine Zeit mit anstrengenden Objekt-Besichtigungen
Sie sollten die Belastung von Anrufen und Fragen sowie Terminierung von Objektbesichtigungen keinesfalls unterschätzen. Wir richten gerne individuelle Termine mit Ihren potenziellen Mietern ein, die auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder an Wochenenden liegen. Ferner sichern wir Ihnen eine Ermittlung der Marktmiete und werten selbstverständlich auch rechtliche Bestimmungen, wie z.B. Milieuschutz oder Mietbremsen ein. Zum Beispiel hat Frankfurt derzeit sechs Stadtteile mit diesem sog. Milieuschutz: Nordend-Mitte, Nordend-Süd, Bornheim, Ostend, Gutleutviertel und Sachsenhausen-Nord.
Trotz Bestellerprinzip bleiben Maklergebühren von der Steuer abzugsfähig
Früher war es gem. §3 Abs.2 Satz 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermRG) erlaubt, dass Vermieter von Wohnräumen die Kosten, der von ihnen beauftragten Makler auf die zukünftigen Mieter, abwälzen. Leider ist im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) das Bestellerprinzip umgesetzt worden, d.h. „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“.
Die Maklercourtage, die nach dem neuen Bestellerprinzip nun meistens für Eigentümer zum tragen kommt, kann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung komplett als Werbungskosten steuermindernd zum Abzug gebracht werden. Falls Sie Mieteinnahmen im Bereich eines Gewerbebetriebes erzielen, sind diese Maklerkosten auch steuermindernd als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
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